21.01.2021
Kategorie: Friseur

Anpassung der Finanzhilfen an das Friseurhandwerk und umgehende Auszahlung - Sonst droht der Todesstoß!


Dringend benötigte Finanzhilfen, hier die Überbrückungshilfen Teil 3, wurden zwar von der Politik in Aussicht gestellt, sind aber im kleinstrukturierten Friseurhandwerk nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ – eine Antragstellung ist 5 Wochen nach dem Lockdown immer noch nicht möglich!
Die Überbrückungshilfen Teil 2 kommen für das Friseurhandwerk nicht in Frage, weil der Umsatzrückgang nicht den Mindestzugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfen Teil 2 entspricht - Friseurinnen und Friseure haben nach Bekanntwerden der erneuten Schließung in den beiden letzten Tagen bis zum Anschlag Kundentermine nach vorne gezogen!  Damit ist derjenige wiederum benachteiligt, der fleißig war, den Umsatzverlust im Dezember so gering wie möglich gehalten hat und viele Stammkunden noch zufrieden gestellt hat. Auf den Punkt gebracht, könnte man sagen: DER EHRLICHE (FLEISSIGE) IST WIEDER DER DUMME!

Die Überbrückungshilfen Teil 3 sind, was die Zugangsvoraussetzungen für das Friseurhandwerk betrifft, ebenfalls nicht geeignet, die finanziellen und wirtschaftlichen Nöte angemessen zu berücksichtigen. Entweder treffen die Zugangsvoraussetzungen nicht zu oder der Umfang der möglicherweise ausstehenden Hilfen sind unzureichend, weil sie nicht im Ansatz auf die Strukturen im Friseurhandwerk passen!
Im besonders kleinstrukturierten Friseurhandwerk, in dem die Betriebsinhaber über wenige bzw. gar keine Rücklagen verfügen, stellt der zweite Lockdown das AUS dar, wenn die Überbrückungshilfen Teil 3 nicht branchenspezifisch oder besser gesagt auf das Friseurhandwerk angepasst werden. Ein Fixkostenzuschuss berücksichtigt zwar den Betrieb im engeren Sinn, aber was ist mit dem Unternehmerlohn, den sich der Betriebsinhaber monatlich für seine private Existenz auszahlt. Dieser findet keine Berücksichtigung! Die Rücklagen, sofern sie überhaupt vorhanden waren, wurden bereits in der ersten Schließungsphase im März/April 2020 vollständig aufgebraucht. Aktuell gibt es KEINE Rücklagen mehr. Die private Existenz der Inhaber*innen ist jetzt schon bedroht und diese Bedrohung wird mit jedem Tag der Schließung verstärkt!
Wir fordern daher die Politik eindringlich auf, die Überbrückungshilfen Teil 3 auf das Friseurhandwerk anzupassen und nicht nur die Fixkosten bei der Auszahlung zu berücksichtigen, sondern auch einen Unternehmerlohn. Alternativ käme eine sich am Umsatz orientierende Auszahlung (analog der November- und Dezemberhilfen für die Gastronomie!) in Betracht oder eine unbürokratische Auszahlung von Finanzhilfen analog der Corona-Soforthilfen vom März/April 2020, also eine nicht zurückzuzahlende Hilfe je nach Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl pauschal.

Sollten Finanzhilfen nicht schnellstens an die Friseurbetriebe ausgezahlt werden, sind tausende Entlassungen unausweichlich, da die Betriebsinhaber*Innen keinen anderen Ausweg mehr sehen.
Das wäre der Todesstoß für eine gesamte Branche, denn einmal an andere Branchen verlorene Mitarbeiter*Innen kommen so schnell nicht wieder zurück!


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