21.01.2021
Kategorie: Friseur

Friseurkundinnen und Friseur*Innen gegen Friseurdienstleistungen im „Verborgenen“


Es werden horrende Preise geboten, wenn Friseur*Innen gegen die Corona-Verordnung des Landes Hessen verstoßen und im „Verborgenen“ Friseurdienstleistungen anbieten und Bußgelder in Kauf nehmen. Das war bereits im ersten Lockdown im März/April 2020 so und verstärkt sich nun im zweiten Lockdown, da die Angst, von den Behörden erwischt zu werden, gesunken ist oder gar nicht mehr existiert

Friseurbesuche zu Hause fallen auch nicht so auf wie eine Geburtstagsfeier… Hier steigt aufgrund der Gewissheit der Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 mit jedem Tag die Gefahr, dass das Arbeitsverbot aus der Not heraus auch von bisher redlichen Friseuren umgangen wird und sich eine Ansteckungsgefahr damit deutlich erhöht, zumal im Privatbereich nicht die Hygiene- und Arbeitsschutzstandards eines Friseursalons gegeben sind. Das kann nicht im Sinne des Gemeinwohls sein.

Alternativ käme die sofortige Wiederöffnung des Friseurhandwerks in Betracht, aber auch das ist ja bekanntlich aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse und der Verlängerung des Lockdowns bis 14.02.2021 (vorerst) vom Tisch!

Die Friseurbetriebe rufen daher die Kundinnen und Kunden dazu auf, sich mit der Schließung des Friseurhandwerks solidarisch zu erklären, keine Termine im „Verborgenen“ wahrzunehmen und somit zum Gesundheitsschutz weiter beizutragen. DANKE an alle, die sich an die Corona-Verordnung halten und die zu ihrem aktuell ungewöhnlichen Look stehen!

An alle Bürgerinnen und Bürger: Sagen Sie der Schwarzarbeit den Kampf an! Diese schadet uns allen!

An alle Schwarzarbeiter: Fühlt Euch beobachtet!


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