26.03.2018
Kategorie: Kreishandwerkerschaft, Maler und Raumausstatter

Jahreshauptversammlung der Maler-, Lackierer und Raumausstatterinnung


Ein Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 und ein Referat über aktuelle steuerliche Themen waren einige der Hauptpunkte bei der Jahreshauptversammlung der Maler-, Lackierer und Raumausstatterinnung im Landhasthaus Rudolph, zu der Obermeister Matthias Preis die Mitglieder der Innung eingeladen hatte. In seinem Rückblick sah es vor allem positiv bei den Lehrlingszahlen aus. Derzeit sind in den Betrieben 75 Jugendliche in Ausbildung. Diese teilen sich auf in 50 Azubis bei den Malern und Lackierern, 13 bei den Fahrzeuglackierern, 6 bei den Raumausstattern und 6 Bürokauffrauen. Ebenso positiv sind die Zahlen bei den Innungsmitgliedern die bei 48 Mitgliedern liegt. In seinem Rückblick fanden weiter die Berufsmesse „Do It“ in Limburg, der „Tag des Handwerks“ in Weilburg sowie Workshops Erwähnung. Nach der Vorlage der Jahresrechnung durch den Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Stefan Laßmann wurde auch bei dieser Jahreshauptversammlung die Lehrlingsbetreuungsgebühr zur Abstimmung gebracht. Auch bei der Maler-, Lackierer und Raumausstatterinnung wurde die Lehrlingsbetreuungsgebühr einstimmig genehmigt und eingeführt. In einem Ausblick auf das laufende Jahr wurde auf der Termin für die Freisprechungsfeier der Lehrlinge auf den 8. August um 18 Uhr im Texelhof in Staffel festgesetzt. Im Anschluss folgte ein Vortrag über die aktuellen steuerlichen Themen zu dem Gökhan Pektas von der MNT Revision und Treuhand GmbH in Limburg eingeladen wurde. Zu den Themen die mit Aufmerksamkeit verfolgt wurden gehörten unter anderem Neuerungen im Bereich Abgabefristen und Verspätungszuschläge bei Abgabe der Steuern. Demnach gelten bei Fristverlängerungen nach dem 31. Dezember 2017 für Nichtberatende Steuerpflichtige, dass diese künftig sieben Monate und damit bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit haben die Steuererklärung einzureichen. Bei beratenden Steuerpflichtigen wird die Steuererklärungsfrist bundesweit um zwei Monate verlängert bis zum 28. Februar des Zweifolgejahres. Der Verspätungszuschlag ist bei erheblich überschrittenen Abgaben ab dem Verspätungszuschlag 2018 zwingend festgesetzt. Der Verspätungszuschlag wird bei Steuererklärungen für jeden angefangenen Verspätungsmonat in Höhe von 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat festgesetzt. „Da kommen schnell 150 bis 200 Euro zusammen“ so Gökhan Pektas. 

Bild und Textquelle: Klaus-Dieter Häring


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