Mitglied werden

Nur gemeinsam sind wir stark!
Ordentliche Mitgliedschaft:


Ordentliches Mitglied können Firmen oder Gesellschaften werden, die nach der Handwerksordnung (HwO), Anlage B ( § 18 Abs. 2 ) in die Handwerksrolle im Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk eingetragen sind.

Stimmberechtigtes Mitglied ist der jeweilige Inhaber oder der Geschäftsführer der Gesellschaft der eingetragenen Firma.

Mitglieder der Innung Hessen sind automatisch Mitglied im RS-Fachverband wodurch weitere Vorteile entstehen.

Fördermitglied:

Fördermitglied können Personen, Firmen oder Gesellschaften werden, die ein Interesse an der Förderung der Verbandsziele haben, in einem Lieferantenverhältnis zu ordentlichen Mitgliedern stehen oder darum bemüht sind.

Fördermitglieder haben ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht.

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben wenden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle bei der Kreishandwerkerschaft Limburg Weilburg. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Auskünfte über den Mitgliedsbeitrag bekommen Sie in einem persönlichen Gespräch.

Informatives...