Werden Sie Teil einer starken Interessengemeinschaft: Als eingetragener Innungsfachbetrieb bei der Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, die sich für Sie auszahlen!
Gern erläutern wir Ihnen diese auch ausführlicher, setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung: 06431/9146-0
Unser Service für Sie | Ihre Vorteile als Innungsmitglied | ... und was Sie als Nichtinnungsmitglied nicht nutzen können |
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Rechtsberatung/-vertretung | ||
Rechtsberatung in allen Fragen des - Arbeitsrechts - Werkvertragsrechts i.R.d. § 3 RBerG - Sozialrechts - Mietrechts i.R.d. § 3 RBerG - Gesellschaftsrechts i.R.d. § 3 RBerG - allgemeinen Zivilrechts | kostenlos | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Prozessvertretung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten
| kostengünstige Prozessvertretung | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
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Tarifinformationen und tarifrechtliche Beratung (Kündigungsfristen, Vergütung, Urlaub, Weihnachtsgeld, etc.) | kostenlos | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Rechtsberatung in Fragen des Handwerksrechts (Selbständigmachung, Ausnahmeverfahren, Schwarzarbeit etc.) | kostenlos | keine Beratung |
Überwachung von Verstößen im Wettbewerbsrecht | kostenlos | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Ahndung von Schwarzarbeit in behördlicher Zusammenarbeit | kostenlos | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Hilfen für Betrieb u. Arbeitgeber | ||
Bereitstellung von aktuellen fachspezifischen, tarifvertraglichen und handwerkspolitischen Informationen | kostenlose Zusendung der Rundschreiben | keine Information |
Beratung in allen technischen Fragen durch Mitgliedschaft im Landes-/Bundesinnungsverband | kostenlos bzw. kostengünstig | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Formulare und Muster für die Personalarbeit bzw. Arbeitsverträge | Zusendung zum Selbstkostenpreis | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Beitritt zum Bürgschaftsrahmenabkommen der Landesinnungsverbände | kostengünstige Beschaffung von Bürgschaften möglich | keine Möglichkeit des Beitritts |
Fachspezifische Seminare für Handwerker | kostengünstige Teilnahme möglich | keine Möglichkeit des Beitritts |
Inkassostelle, Einziehen von Kundenforderungen, Betreiben von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren | geringe Kosten für Tätigkeit der Einziehungsstelle | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Anschluss an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der KH durch kostengünstige Rahmenverträge mit leistungsstarken Partnern | kostengünstig | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gruppentarife |
Inanspruchnahme von Zahlungen aus den Streikfonds der Landesinnungsverbände im Streikfall* | Inanspruchnahme möglich (Streikfonds werden durch Innungsbeiträge mitfinanziert) | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
GEMA-Gebühren | Günstige Gebühren durch Beitritt zum Rahmen- abkommen für Friseur-, Konditoren-, KFZ-Innung | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Ernergielieferungsvertrag | Günstige Tarife durch Poolvertrag | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Soziale Sicherung | ||
Versicherung für Handwerker über das Versorgungswerk der KH in Zusammenarbeit mit der Signal-Iduna | kostengünstige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen | keine Möglichkeit der Inanspruchnahme |
Damit sich die Ausbildung lohnt | ||
Zwischen - und Gesellenprüfungen | Mindestprüfungsgebühren | Prüfungsgebühren in voller Höhe |
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