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Werden Sie Teil einer starken Interessengemeinschaft: Als eingetragener Innungsfachbetrieb bei der Kreishandwerkerschaft Limburg-Weilburg profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, die sich für Sie auszahlen!

Gern erläutern wir Ihnen diese auch ausführlicher, setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung: 06431/9146-0

Unser Service für SieIhre Vorteile als Innungsmitglied... und was Sie als Nichtinnungsmitglied nicht nutzen können
Rechtsberatung/-vertretung
Rechtsberatung in allen Fragen des
- Arbeitsrechts
- Werkvertragsrechts i.R.d. § 3 RBerG
- Sozialrechts
- Mietrechts i.R.d. § 3 RBerG
- Gesellschaftsrechts i.R.d. § 3 RBerG
- allgemeinen Zivilrechts
kostenloskeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Prozessvertretung vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten

 

kostengünstige Prozessvertretung

keine Möglichkeit der Inanspruchnahme

 

Tarifinformationen und tarifrechtliche Beratung (Kündigungsfristen, Vergütung, Urlaub, Weihnachtsgeld, etc.)kostenloskeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Rechtsberatung in Fragen des Handwerksrechts (Selbständigmachung, Ausnahmeverfahren, Schwarzarbeit etc.)kostenloskeine Beratung
Überwachung von Verstößen im Wettbewerbsrechtkostenloskeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Ahndung von Schwarzarbeit in behördlicher Zusammenarbeitkostenloskeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Hilfen für Betrieb u. Arbeitgeber
Bereitstellung von aktuellen fachspezifischen, tarifvertraglichen und handwerkspolitischen Informationen kostenlose Zusendung der Rundschreiben keine Information
Beratung in allen technischen Fragen durch Mitgliedschaft im Landes-/Bundesinnungsverbandkostenlos bzw. kostengünstigkeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Formulare und Muster für die Personalarbeit bzw. ArbeitsverträgeZusendung zum Selbstkostenpreiskeine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Beitritt zum Bürgschaftsrahmenabkommen der Landesinnungsverbändekostengünstige Beschaffung von Bürgschaften möglichkeine Möglichkeit des Beitritts
Fachspezifische Seminare für Handwerker kostengünstige Teilnahme möglich keine Möglichkeit des Beitritts
Inkassostelle, Einziehen von Kundenforderungen, Betreiben von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren geringe Kosten für Tätigkeit der Einziehungsstelle keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Anschluss an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der KH durch kostengünstige Rahmenverträge mit leistungsstarken Partnern kostengünstig keine Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gruppentarife
Inanspruchnahme von Zahlungen aus den Streikfonds der Landesinnungsverbände im Streikfall* Inanspruchnahme möglich
(Streikfonds werden durch Innungsbeiträge mitfinanziert)
keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
GEMA-Gebühren Günstige Gebühren durch Beitritt zum Rahmen- abkommen für Friseur-, Konditoren-, KFZ-Innung keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Ernergielieferungsvertrag Günstige Tarife durch Poolvertrag keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Soziale Sicherung
Versicherung für Handwerker über das Versorgungswerk der KH in Zusammenarbeit mit der Signal-Iduna kostengünstige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
Damit sich die Ausbildung lohnt
Zwischen - und Gesellenprüfungen Mindestprüfungsgebühren Prüfungsgebühren in voller Höhe

 

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